Bezahlkarte – Fragen und Antworten

Was ist die Bezahlkarte?

Es handelt sich um eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, die eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel ermöglicht. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen. Die Karteninhaber können nur insoweit mit ihrer Karte bezahlen, als darauf Guthaben vorhanden ist. [JUMBW_1]

Wie viele BezahlkarteninhaberInnen gibt es?

Im Landkreis Tübingen (Stand Februar 2025) waren dies 435 volljährige Personen, mit betroffen sind aber auch deren Kinder. [Quelle: SWP Artikel vom 2.3.2025]

Was ist das Problem mit der Bezahlkarte?

  • Die BezahlkartenempfängerInnen können nicht mehr frei entscheiden, wo sie einkaufen, da die Bezahlkarte nur von bestimmten Geschäften akzeptiert wird.
  • Mit der Bezahlkarte können betroffene Personen lediglich 50€ bar im Monat abheben. Menschen mit weniger Geld kaufen bevorzugt auf Flohmärkten, in Second-Hand-Läden und kleinen Lebensmittelläden ein, auch eBay Kleinanzeigen oder nebenan.de, wofür sie Bargeld brauchen. Diese Einkaufsmöglichkeiten sowie Geld für den Schulausflug oder ein Eis – alles wird zum Problem mit wenig Bargeld. Zudem sind Überweisungen und der Online-Handel stark eingeschränkt.
  • Die Bezahlkarte würdigt Menschen in ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung herab und diskriminiert sie
  • Die Befürworter der Bezahlkarte argumentieren, dass weniger Bargeld Migration unattraktiver macht. Problem: Migration hängt viel stärker von Faktoren wie Krieg, Familie, Sicherheit ab. Studien und Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Sozialleistungen spielen nur eine Nebenrolle. Fazit: Lenkungseffekt wohl überschätzt
  • Theoretisch soll die Karte Verwaltung vereinfachen. In der Praxis: neue IT-Systeme / Abstimmung mit Händlern / Sonderregelungen (z. B. Barausnahmen) / Viele Kommunen berichten. Heißt: Mehraufwand statt Entlastung

Wer bekommt die Bezahlkarte?

  • Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Zudem müssen Sie verfügbares Einkommen und Vermögen oberhalb des gesetzlichen Freibetrags aufbrauchen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. [SPBW_1]

Bekommen Asylbewerber mehr Leistungen als Bürgergeld-Empfänger?

  • Die Leistungen für Asylbewerber einschließlich der Gesundheitsleistungen liegen in den ersten 36 Monaten unter dem Niveau der Leistungen nach dem SGB II. SGB II–Empfänger („Bürgergeld“-Empfänger) erhalten Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. 
  • Nach Ablauf von 36 Monaten erhalten Leistungsberechtigte regelmäßig Leistungen entsprechend dem Niveau der Sozialhilfe. [JUMBW_2]

Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – BMAS

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe der für das Jahr 2026 geltenden Beträge erfolgte am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. 2025 I Nr. 251). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2026 sind wie folgt:

 Notwendiger BedarfNotwendiger persönlicher BedarfGesamt
Bedarfsstufe 1
(Alleinstehende oder Alleinerziehende)
253 €202 €455 €
Bedarfsstufe 2
(Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft)
227 €182 €409 €
Bedarfsstufe 3
(Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben)
202 €163 €365 €
Bedarfsstufe 4
(Jugendliche zwischen 14 und 17)
267 €138 €405 €
Bedarfsstufe 5
(Kinder zwischen 6 und 13)
202 €135 €337 €
Bedarfsstufe 6
(Kinder bis 5)
179 €130 €309 €

Die Bezahlkarte soll, so der politische Wille, Überweisungen ins Ausland verhindern und die Migration eindämmen. Für ersteres gibt es keine wissenschaftlichen Belege und zweiteres ist wissenschaftlich bereits widerlegt.

Im Bündnis „Bankkarte für alle statt Bezahlkarte“ haben sich 26 lokale Initiativen der Flüchtlingshilfe, der Solidaritäts- und Menschenrechtsarbeit zusammengeschlossen um Einfluss auf die konkrete Gestaltung der Bezahlkarte im Landkreis Tübingen geltend zu machen. Diese Organisationen sind aktuell im Bündnis vertreten:

acli e.V Tübingen
AIDS-Hilfe Tübingen-Reutlingen e.V.
AK Asyl Südstadt, Tübingen
Asylarbeitskreis Stiftskirche, Tübingen
Asylzentrum Tübingen
Attac Tübingen-Reutlingen
Beauftragter des Evangelischen Kirchenbezirks Tübingen für Geflüchtete
Beratungsstelle Plan.B, Tübingen
Bündnis „Stop GEAS“, Tübingen
Epplehaus Tübingen
Fluchtpunkte e.V., Tübingen
Frauen helfen Frauen, Tübingen
Integrationsrat Tübingen
Jugendmigrationsdienst / Diakonisches Werk Tübingen
Team Kirchenasyl der Katholischen Hochschulgemeinde Tübingen
Flüchtlingsbeauftragter Katholisches Dekanat Rottenburg
KIT Jugendhilfe, Tübingen
Mädchen*treff Tübingen e.V.
move on – menschen.rechte tübingen e.V.
Parents for Future Tübingen
Ract!festival / Orgaplenum, Tübingen
Seebrücke Tübingen
Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V.
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen, Tübingen
Vernetzung der Unterstützerkreise für Geflüchtete im Kreis Tübingen
ZAK³ Tübingen

Quellen:

ReferenzQuelle
[JUMBW_1]Ministerium der Justiz und für Migration, FAQ-Seite https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/fluechtlingsaufnahme/faq-zur-bezahlkarte
[JUMBW_2]
Ministerium der Justiz und für Migration, Leistungen für Geflüchtete: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/fluechtlingsaufnahme/leistungen-fuer-gefluechtete
[SPBW_1]Serviceportal Baden-Württemberg, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1092